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Staatlich anerkannte Gütestelle

Vom Präsidenten des Landgerichtes Ulm wurde Herr Rechtsanwalt Jörg Bühler im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als Gütestelle des Landes Baden-Württemberg anerkannt.

Was heißt das?

Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Streitigkeiten zwischen Parteien eigenständig betrieben werden können und das Ergebnis im Rahmen eines Gütetermins (oder mehrerer) schriftlich in Form einer Vereinbarung/Vergleich festgehalten werden kann. Diese/r Vereinbarung/Vergleich besitzt nach Anbringung des Vollstreckungsvermerks dieselbe Rechtsqualität wie ein gerichtliches Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich und ist ebenso vollstreckbar.

Weitere Details zum Gütestellenverfahren, zu Kosten und Einleitung des Verfahrens können Sie der nebenstehenden Verfahrensordnung entnehmen (pdf zum Ausdrucken oder herunterladen).

Sie haben noch Fragen oder wollen Kontakt zur Gütestelle aufnehmen? Schnell und einfach geht es mit unserem Kontaktformular.

Aufgaben und Vorteile der Gütestelle

  • Außergerichtliche Schlichtung des Konflikts
  • Das Schlichtungsverfahren ist unabhängig von Streitwert und Rechtsgebiet (mit Einschränkungen bei spezialgerichtlicher Zuständigkeit, z.B. Familiengericht u.a.)
  • Gewährleistung einer unabhängigen, objektiven und qualifizierten Schlichtung
  • Vermeidung einer langen Verfahrensdauer
  • Vermeidung hoher Verfahrenskosten
  • Verjährungsfristen werden durch das Güteverfahren gehemmt
  • Die Vereinbarungen eines erfolgreich abgeschlossenen Gütestellenverfahrens sind vollstreckbar, ebenso wie ein gerichtliches Urteil

Staatlich anerkannte Gütestelle

Vom Präsidenten des Landgerichtes Ulm wurde Herr Rechtsanwalt Jörg Bühler im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als Gütestelle des Landes Baden-Württemberg anerkannt.

Was heißt das?

Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Streitigkeiten zwischen Parteien eigenständig betrieben werden können und das Ergebnis im Rahmen eines Gütetermins (oder mehrerer) schriftlich in Form einer Vereinbarung/Vergleich festgehalten werden kann. Diese/r Vereinbarung/Vergleich besitzt nach Anbringung des Vollstreckungsvermerks dieselbe Rechtsqualität wie ein gerichtliches Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich und ist ebenso vollstreckbar.

Weitere Details zum Gütestellenverfahren, zu Kosten und Einleitung des Verfahrens können Sie der nebenstehenden Verfahrensordnung entnehmen (pdf zum Ausdrucken oder herunterladen).

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Aufgaben und Vorteile der Gütestelle

  • Außergerichtliche Schlichtung des Konflikts
  • Das Schlichtungsverfahren ist unabhängig von Streitwert und Rechtsgebiet (mit Einschränkungen bei spezialgerichtlicher Zuständigkeit, z.B. Familiengericht u.a.)
  • Gewährleistung einer unabhängigen, objektiven und qualifizierten Schlichtung
  • Vermeidung einer langen Verfahrensdauer
  • Vermeidung hoher Verfahrenskosten
  • Verjährungsfristen werden durch das Güteverfahren gehemmt
  • Die Vereinbarungen eines erfolgreich abgeschlossenen Gütestellenverfahrens sind vollstreckbar, ebenso wie ein gerichtliches Urteil