Schlichtung
Baden-Württemberg hatte ein eigenes Schlichtungsgesetz. Danach war der Gang zum Schlichter in bestimmten Fällen Voraussetzung bevor man eine Klage bei Gericht einreichen konnte. Mit Gesetz zur Aufhebung des Schlichtungsgesetzes vom 10.04.2013 wurde das Schlichtungsgesetz aufgehoben. Schade. Ich hatte es für eine gute Ergänzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehalten. Parteien, welche sich dem Schlichtungsverfahren gestellt haben, wurden oft nachhaltig zufriedengestellt, da sie ihren Konflikt im Wesentlichen selbst lösen konnten, indem sie das Ergebnis erarbeitet haben.
Das Schlichtungsthema ist damit nicht beendet. Im Gegenteil, es beginnt von vorne und es erfreut sich vermehrter Nachfrage. Mehr zu diesem Thema können Sie finden unter dem Stichwort „Schlichten statt Richten“ Justiz Baden-Württemberg.