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Erbrecht

Testamentsvollstreckungen

Der Rechtsanwalt ist ein guter Ansprechpartner, wenn es darum geht, die eigene Erbfolge zu planen. Sehr oft genügt es dabei, ein handschriftliches Testament zu entwerfen und dabei die eigenen Wünsche zu formulieren, so dass diese auch später wirksam und rechtsverbindlich von den Erben umgesetzt werden können. Auch als Erbe ist man über anwaltlichen Rat oft froh, wenn man ein mehrseitiges, kompliziert verfasstes Testament in Händen hält und nicht so recht versteht, was da jetzt eigentlich geschrieben steht (wer erbt jetzt eigentlich das Haus? Wer bekommt Geld und wer ist auf den Pflichtteil gesetzt?)

Gerne bin ich für Sie auch als Testamentsvollstrecker tätig, d.h. ich bin die Person, die dafür Sorge trägt, dass Ihr Testament später auch so umgesetzt wird, wie Sie sich das zu Lebzeiten gewünscht haben. In geeigneten Fällen kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sehr sinnvoll sein, gerade um Streit zu vermeiden.

 

Nachlasspflegschaften & Nachlassauflösungen

Oft stehen die Erben vor dem diffizilen Problem: Wie verteile ich den Nachlass richtig bzw. so, dass jeder auch das bekommt, was ihm zusteht und man sich durch diese Situation nicht heillos zerstreitet. Um dieser Gefahr aus dem Weg zu gehen, ist es eine gute Lösung, die Aufteilung des Erbes in die Hände eines unbeteiligten Dritten zu geben.

Erbrecht

Testamentsvollstreckungen

Der Rechtsanwalt ist ein guter Ansprechpartner, wenn es darum geht, die eigene Erbfolge zu planen. Sehr oft genügt es dabei, ein handschriftliches Testament zu entwerfen und dabei die eigenen Wünsche zu formulieren, so dass diese auch später wirksam und rechtsverbindlich von den Erben umgesetzt werden können. Auch als Erbe ist man über anwaltlichen Rat oft froh, wenn man ein mehrseitiges, kompliziert verfasstes Testament in Händen hält und nicht so recht versteht, was da jetzt eigentlich geschrieben steht (wer erbt jetzt eigentlich das Haus? Wer bekommt Geld und wer ist auf den Pflichtteil gesetzt?)

Gerne bin ich für Sie auch als Testamentsvollstrecker tätig, d.h. ich bin die Person, die dafür Sorge trägt, dass Ihr Testament später auch so umgesetzt wird, wie Sie sich das zu Lebzeiten gewünscht haben. In geeigneten Fällen kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sehr sinnvoll sein, gerade um Streit zu vermeiden.

Nachlasspflegschaften und Nachlassauflösungen

Oft stehen die Erben vor dem diffizilen Problem: Wie verteile ich den Nachlass richtig bzw. so, dass jeder auch das bekommt, was ihm zusteht und man sich durch diese Situation nicht heillos zerstreitet. Um dieser Gefahr aus dem Weg zu gehen, ist es eine gute Lösung, die Aufteilung des Erbes in die Hände eines unbeteiligten Dritten zu geben.