US-Amerikanische Erben haben Erbrechtsfälle in Deutschland – Abwicklung des Nachlasses
In den vergangenen Jahren hatte ich immer wieder das Glück, dass mich US-Bürger kontaktiert haben mit der Bitte, Nachlässe in Deutschland verstorbener Erblasser zu liquidieren. Aus den USA sind derartige Fälle kaum abzuwickeln, da es nicht nur der deutschen Behördensprache bedarf, sondern auch ein juristisches Fachwissen und Erfahrung erforderlich sind. Zwischenzeitlich kann ich auf einen großen Erfahrungsschatz blicken.
Es geht dabei zumeist um verstorbene Familienmitglieder, deren Nachlass in Deutschland geregelt werden muss und das Erbe entweder liquidiert oder bei Geldnachlässen diese in die USA transferiert werden müssen.
Gerne bin ich Ihr Ansprechpartner.