Jörg Bühler
Schön, dass Sie mehr über mich wissen möchten.
Ich bin seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen.
Mein Tätigkeitsbereich ist sehr vielschichtig. Ich darf mich deshalb als den klassischen Allgemeinanwalt bezeichnen. Ich kümmere mich um die rechtlichen Schwerpunktthemen, welche im täglichen Leben eines Menschen auftreten können. Das reicht von der Problematik beim Verlust des Arbeitsplatzes, über familienrechtliche Problemstellungen bis hin zum Wohnungseigentumsrecht und zu Vorsorgevollmachten. Zu meinen Mandanten zähle ich Privatpersonen, Handwerksbetriebe, Selbständige sowie kleinere mittelständische Unternehmen.
Im Verlauf meiner Tätigkeit bin ich zu der Einsicht gelangt, dass die meisten Rechtsprobleme dadurch entstehen, dass die Menschen nicht mehr oder zu wenig miteinander reden. Wenn Sie dann miteinander reden, ist zumeist bereits der gegenseitige Respekt verloren gegangen, weshalb eine einvernehmliche Lösung zumeist scheitert und die Hilfe einer dritten Person oder eines Gerichts benötigt wird.
Sehr oft sind die Parteien in der Lage, die Problemstellung zu definieren, nicht jedoch einen Ausweg aus dieser Situation alleine zu finden. Ich biete Ihnen meine Kompetenz als Rechtsanwalt, Mediator (DAA), Schlichter und staatlich anerkannte Gütestelle an. Was im Einzelnen darunter zu verstehen ist und wie sich der Verfahrensablauf darstellt finden Sie unter den jeweiligen Begriffen.
Gerne vereinbare ich einen Termin mit Ihnen.